Platzordnung

Auf dem Campinggelände wohnen viele Menschen auf begrenztem Raum, die verschiedenartige Gewohnheiten haben, was natürlich einen Teil des Reizes ausmacht. Das bedeutet aber auch, dass gewisse Regeln eingehalten werden müssen, damit sich die Gäste nicht gegenseitig stören. Für Gäste mit Saisonmietvertrag gelten ergänzende Regeln.

1. ANKUNFT

1.01. Melden Sie sich bei der Ankunft bitte gleich in der Campingplatzverwaltung an. Geben Sie Ihren Namen und Ihre Heimatadresse an und legen Sie auf Verlangen Ihren Ausweis vor.

1.02. Reisegruppen werden vom Reise-/Gruppenleiter angemeldet.

1.03. Geben Sie bei der Ankunft Bescheid, wenn Ihr Fahrzeug oder Zelt spezielle Vorkehrungen erforderlich macht.

2.  GEBÜHREN

2.01.  Siehe Gebührenordnung/ Preisliste.

3.  AUFENTHALT

3.01. Machen Sie sich mit den Vorschriften bezüglich Brandschutz, Gas- und Stromanschluss und sonstigen Sicherheitsbestimmungen vertraut. Beachten Sie die ausgehängten Bekanntmachungen und befolgen Sie die Anweisungen der Campingplatzverwaltung.

3.02.  Nur Campingausrüstung normaler Art und Größe ist erlaubt. Einfriedungen, Plattformen u. ä. sind ohne Erlaubnis der Verwaltung nicht gestattet. Das Graben in der Erde ist nicht gestattet.

3.03. Bitte beachten: geringe Lautstärke am Tag und Nachtruhe zwischen 23.00 und 07.00 Uhr.

3.04.  Waffen und Feuerwerk jeder Art sind verboten.

3.05. Das Spielen zwischen den Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen kann gefährlich sein und stören. Die meisten Campingplätze haben besondere Spielflächen für Spiele und Ballspiele.

3.06. Unnötiges Fahren vermeiden! Nur im Schritttempo fahren.

3.07. Autowäsche darf nur an angewiesener Stelle erfolgen.

3.08. Abfälle und feuergefährliches Material dürfen nur in die dafür bereitgestellten Behälter gelegt werden.

3.09. Achten Sie darauf, dass der Grill fest und sicher in gefahrlosem Abstand von brennbaren Materielien steht.  So lange der Grill heiss ist, dürfen Sie ihn nicht aus den Augen lassen.  Asche erst nach Erkalten in den dafür vorgesehenen, brandsicheren Behälter legen.

3.10.  Wer ein Hautier mitbringt, muss Rücksicht auf die anderen Gäste nehmen. Halten und führen Sie Ihren Hunde an einer kurzen Leine. Hunde dürfen nur an angewiesener Stelle oder außerhalb des Campingplatzes ausgeführt werden. Hundebeutel müssen benutzt werden.

3.11.  Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen ist ohne Genehmigung der Campingplatzverwaltung nicht gestattet.

3.12. Gäste, die durch ihr Verhalten Anstoß erregen oder gegen die Platzordnung verstoßen, können vom Platz verwiesen werden, notfalls mit Hilfe der Polizei.

4.  ABREISE

4.01.  Falls nichts anderes vereinbart ist, muss der Campingplatz (Standplatz) sauber und aufgeräumt bis spätestens 12.00 Uhr verlassen werden.

5. HAFTUNG

5.01.  Für Gegenstände der Gäste wird nicht gehaftet.

5.02. Werden Sachen des Betriebs oder anderer Gäste beschädigt, gelten die gesetzlichen Schadensersatzregeln.

Die meisten Campingplätze liegen in naturschönen Gebieten. Tragen Sie dazu bei, die Natur und
Umwelt zu schützen!